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Die Verwerfungsspalten
und die Gangtrümer
sind in der Gangkarte von Dr. Zimmermann (1837) bereits ausgewiesen. Auf
diesem Gang hat die Lehnschaft "Gründersches Glück" bereits von
1740 bis 1755 gebaut. Der Schacht dieser Lehnschaft liegt ca. 210m in nordöstlicher
Richtung vom Knesebeck-Schacht entfernt.
Durch
drei in Augenhöhe an der rechten Stollenseite in das Grauwackengestein
eingemeißelte Beschriftungen sind Markierungsmarken erstellt worden,
die Hinweise zur Stollenauffahrung ausweisen (siehe Bilder).
So
ist der Auffahrungsstand bei 100 Lachter (192m) Stollenauffahrung markiert.
Unmittelbar daneben befindet sich eine Doppelkreuz/8-Strich Markierung,
deren Deutung unklar ist. Es kann sich hier um eine Stuffenmarkierung (Ausweisung
der Länge) oder um eine markscheiderische Numerierung handeln. |
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Weiter
ist der Auffahrungsstand des Flügelortes vom 1. Januar 1861 festgehalten
worden. Dieser betrug an diesem Tage 112 1/2 Lachter (216m). Nach ca. 400m
wurde eine weitere Gangführung angefahren, die ebenfalls in der Gangkarte
von Dr. Zimmermann dargestellt wird. Beide Gangführungshorizonte sind
auch der Gangkarte von Sperling & Stoppel (1980) zu entnehmen. Nach
ca. 850m Auffahrungslänge wurde im Jahr 1869 die Kulm/Devongrenze
erreicht. Dieser geologische Grenzbereich hat sowohl unter als auch über
Tage zu Schwierigkeiten geführt.
Während
die untertägigen Schwierigkeiten in verstärkten Wasserzuflüssen
aus dem Kalkkarst bestanden, war im übertägigen Bereichzwei Grunder
Mühlen das Aufschlagwasser für die Mühlenräder und
einem Teil der Einwohner des Ortes die Trinkwasserversorgung entzogen worden.
Durch das Iberger Flügelort wurde der Magdeburger Stollen um ca. 130m
unterfahren. Durch die Unterfahrung wurde das bislang aus dem Magdeburger
Stollen in der Bergstadt Grund zu Tage fließende Wasser des Iberger
Reviers, über das Iberger Flügelort und Ernst-August-Stollen,
dann in Gittelde an die Tagesoberfläche geführt. Aus dem Speicherräumen
des Iberger Kalkstocks sind nachdem Anfahren 2,78m3/min Wasser ausgetreten
(nach Bergingenieur Rittershaus). Eine Wassermenge, die, hätte für
die Wasserabführung nicht der neu angelegte Ernst-August-Stollen zur
Verfügung gestanden, nicht hätte bewältigt werden können.
Obwohl die Auffahrung des Iberger Flügelorts hinsichtlich der Erzerkundung
im Iberger Revier aufschlussreich war, so sind Probleme aufgetreten, die
in einer weiteren Folge aufgezeigt werden sollen. |
Fotos:
W. Rögener (Fortsetzung Seite 12)
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(W.
R.; Nov. 07) In ca.
3 1/2-jähriger Bauzeit hat Mitte 1859 der Knesebeckschacht die Endteufe
von 160,56m (Schachtsumpf) erreicht und die Ortsvortriebe auf dem Ernst-August-Stollen
und dem Iberger Flügelort
konnten in Angriff genommen werden. |
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Im
Hinblick auf das Erreichen der Endteufe des Knesebeck-Schachtes hat der
Oberbergmeister Pape bereits am 9. April 1859 das Königliche Berg-
und Forstamt angeschrieben und um Genehmigung gebeten, das Versuchsort
zum Iberg nach Beendigung der Teufarbeiten sofort ansetzen zu dürfen.
Dieses wurde am 20. April 1859 genehmigt.
In dem Genehmigungsschreiben wurde angewiesen, dass das Ort mit einem Ansteigen
von 5 Zoll auf 100 Lachter (ca. 1:1600) aufzufahren und mit neun Mann zu
belegen ist. Die Streckenbreite des Orts wird auf 1,70m in der Breite und
2,50m in der Höhe festgelegt. Die Belegung des Versuchsorts und des
Ernst-August-Stollens hat für jeden Betriebspunkt aus einem Gedingeuntersteiger
und acht Gedingehäuern zu bestehen. Gegenwärtig sind am Knesebeck-Schacht
ein Gedingeuntersteiger und sieben Gedingehäuer beschäftigt.
Die fehlende Mannschaft (ein Gedingeuntersteiger und neun Gedingehäuer)
sollen aus dem Wildemänner und Bockswieser Revier ergänzt werden,
wobei besonders darauf verwiesen wird, dass die aus dem Bockswieser Revier
abzustellenden Bergleute in Wildemann wohnen. In Wildemann wird der Geschworene
Köhler angewiesen vier Mann abzustellen. Aus dem Bockswieser Revier
hat der Grubensteiger Wetzel fünf Mann abzugeben. Vom Knesebeck-Schacht
aus wurde in 153,77m Teufe
(4. Sohle) ein Stollen (Querschlag) in Richtung Ansatzpunkte für den
Ernst-August-Stollen (+192,43m NN) und das Iberger Flügelort aufgefahren.
Das
Iberger Flügelort überfuhr ab ca. 35m bis 100m nördlich
vom Knesebeck-Schacht aus vier Verwerfungsspalten bzw. Gangtrümer.
Die Gangtrümer sind dem Silbernaaler Gangzug zuzuordnen.
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Begriffserklärung:
Flügelort
(das) im Bergbau heißt "Ort" das Ende eines Grubenbaues, z.
B. einer Strecke, eines noch nicht durchschlägigen Stollens etc.;
dann überhaupt jeder Punkt in der Grube, wo Arbeiten auf dem Gestein
oder zur Mineralgewinnung stattfinden. Ortsbetrieb ist die Fortsetzung
des Grubenbaues; vor Ort, beim Minenbau das Ende eines Ganges, wo der Mineur
noch arbeitet.
Teufe,
im Bergbau Tiefe; "Abteufen" (Absinken), Schächte oder Bohrlöcher
durch bergmännische Arbeit herstellen.
Verwerfungen,
Trennungen ursprünglich zusammenhängender Schichten- oder Gangmassen
Die Niveaudifferenz zwischen den beiden gegeneinander verschobenen Teilen
der Schicht oder des Ganges heißt Sprunghöhe; sie beträgt
mitunter nur wenige Zentimeter, in andern Fällen Hunderte von Metern.
Die Fläche, auf welcher die Bewegung stattgefunden hat, die" Verwerfungsspalte"
(Sprungkluft), ist bald vertikal, bald geneigt, hat häufig zur Bildung
eines Ganges Veranlassung gegeben
"Gangtrümer":
Trum (Plur. Trume oder Trümer, fälschlich Trümmer), in der
Geologie ausgefüllte Nebenspalten einer Hauptspalte (Gang) von größern
Dimensionen, im Gegensatz zu den kleinern Apophysen; besonders eine durch
Gabelung sich rasch auskeilende Gangmasse im Bergbau auch Förderseil.
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