So
wie im Bild 1 dargestellt hat die Wasserstrecke bis 1835 eine Länge
von ca. 6200 m erreicht. Die Wasserstrecke ist als Wassersammelbassin (bergm.
Sumpfstrecke) anzusehen. Von den an der Strecke angeschlossenen Schächten
konnte das hier gesammelte Wasser mittels Wasserkunstanlagen dem Tiefen
Georg-Stollen zugeführt werden. Der große Vorteil dieses Systems
war, dass bei Ausfall einer Wasserkunstanlage andere Anlagen die Wasserhebung
übernehmen konnten.
Da
auch die Tiefe Wasserstrecke, bedingt durch das Fortschreiten der Gruben
in größere Tiefen, nur eine begrenzte Lösung war, wurden
bereits 1825/26 Überlegungen angestellt, dass von Lasfelde aus ein
Stollen in das Rosenhöfer Revier angelegt wird. Und weiter wurde zur
gleichen Zeit vom damaligen Bergschreiber und späteren Bergrat Dr.
Christian Zimmermann in Vorschlag gebracht, dass ein Wasserlössungsstollen
aus dem Rosenhöfer Revier im Generalrichtungsverlaufs des Tiefen Georg-Stollens
angelegt wird, der am 6. Lichtloch bei der Bergstadt Grund richtungsändernd
auf Badenhausen zu geführt werden soll (siehe
Bild 2 bei A). Territoriale Gründe
sprachen gegen den Vorschlag von Zimmermann, da sein Stollenansatzpunkt
im Herzogtum Braunschweig lag und der Lasfelder Vorschlag unter der Hoheit
des „Einseitigen Harzes“ stand. Letztlich wurden beide Vorschläge
verworfen.
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Kurze
Zeit vor 1850 wurde die Suche nach Stollenansatzpunkten verstärkt
aufgenommen. In das Blickfeld kam jetzt das Gebiet zwischen Windhausen
B und Gittelde C (siehe Bild 2).
Wesentlich bei diesen Überlegungen war, auf welchen Endpunkt der Tiefen
Wasserstrecke der Stollen geführt werden soll. Die in die Planung
einbezogenen Endpunkte sind, (siehe Bild
1), der Schreibfeder Schacht im Zellerfelder
Revier oder der Silberseegener Schacht im Clausthaler Revier. Die Stollenführungen
der beiden vorgenannten Ausgangspunkte waren auf den Hülfe Gottes
Schacht ausgerichtet. Bis zum Hülfe Gottes Schacht war die Stollenführung
vom Schreibfeder Schacht aus die Längere. Trotz dieses Nachteils wurde
diese gewählt, weil die im Wildemänner Revier liegenden Gruben
direkt mit angeschlossen werden konnten.
Als
aufschlußreich sind die einzelnen Varianten der möglichen Ansatzpunkte
zwischen Windhausen/Teichhütte und Gittelde zu sehen. In den Bildern
3, 4, und 6 werden die in den Jahren 1849 und 1850 in Betracht gekommenen
Stollenansatzpunkte ausgewiesen und nachfolgend näher erläutert.
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Bild
3 vom 1. Januar 1849
Zwei
Stollenführungen werden ausgewiesen, die auf den Hülfe Gottes
Schacht führen und unterschiedliche Gefälleangaben ausweisen.
Die hier ausgewiesenen Gefälleangaben beziehen sich auf die Gesamtstollenlänge
bis zum Silberseegener Schacht.
Ein
besonders wichtiger Hinweis ist der ausgewiesene Lochstein
(Lage des Lochsteins siehe auch Bild 5 im Feld B).
Von diesem Stein dürften sämtliche Vermessungen in den Gebieten
B und C (s. Bild 2) erfolgt
sein.
Bild
4 vom 4. Juni 1850
Hier
wird eine Stollenführung des Markscheiders Wendeborn dargestellt,
die im Bereich B im Bild 5 liegt. Weiter hat der um die Vermessungsarbeiten
des Ernst-August-Stollens verdienstvolle und anerkannte Markscheider Eduard
Borchers zwei Stollenführungen vorgeschlagen. Diese beiden Vorschläge
sind identisch mit denen in Bild 6, die hier unter IV und V ausgewiesen
werden.
Bild
6 vom 10. Juni 1850
In
der Zusammenfassung werden im Bild 6 die zwischen Windhausen und Gittelde
in Vorschlag gebrachten Stollenvarianten unter I-V angeführt. Mit
Ausnahme der Variante I (bearbeitet von Markscheider Wendeborn) wurden
die anderen von Markscheider Borchers bearbeitet. Nicht uninteressant dürfte
bei der Betrachtung sein, dass sämtliche Stollenansatzpunkte die gleiche
Höhenlage haben. Von den Stollenvarianten wurde die Variante IV als
Ansatzpunkt gewählt (Höhe NN 189,63 m). Der Stollenverlauf wurde
auf den Schreibfeder Schacht ausgerichtet. Auf der gesamten Stollenlänge
vom Mundloch bis zum Schreibfeder Schacht (10429 m) wurde ein Gefälle
von 6,60 m (1:1580) gewählt.
Mit
der Wahl der Stollenvariante IV wurde im Hinblick mit der Einbindung des
Mundlochs in den Ort Gittelde, ein berghistorisches Kulturdenkmal mit besonderer
Bedeutung der Nachwelt hinterlassen. |