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Teil
II
(W.
R., März 2012) Nach dem Extract des Zellerfeldischen
Communion Berg Amts Protocolli de Nr. 6 Quartal
Crucis 1740 wurde die alte Grube Isaacs Tanne von einer Lehnschaft
in Abbau genommen. |
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Oberer
Todte Manns Teich
Von
Berghauptmann von Imhoff und Vice Berghauptmann von Bülow, dem Unterbergmeister
Bär und dem Markscheider Eggers wurde vorgeschlagen, dass wegen zu
hoher Kosten der 266 Lachter lange alte Stollen (siehe
Zeichnung) nicht
wieder zur Wasserlösung aufgewältigt werden kann und das stattdessen
die 16 Lachter unterhalb des 5. Lichtloches liegende alte Radstube wieder
genutzt wird, um über eine Hubkunst mit einem 1 Satz das Wasser hier
(im
5. Lichtloch) zu Tage zu fördern. Hierzu ist vom vorhandenen Hülfe
Gottes Schacht aus bis zum 5. Lichtloch der Stollen auf 52 Lachter Länge
neu zu verzimmern. Für die vorgenannten Maßnahmen werden Kosten
von 200 Rthl. erforderlich sein. Weiter sind für die Reparatur des
Unteren Todte Manns Teich nochmals 30 Rthl. notwendig.
1742
wird vermeldet, dass der Kunst die Aufschlagwasser fehlen und der Untere
Todte Manns Teich leer ist. Um zukünftig den Hülfe Gotteser Schacht
über einen längeren Zeitraum zu Sumpf halten zu können,
sollte ein neuer, größerer Teich angelegt werden. Gemeint ist
hier der Obere Todte Manns Teich.
Vom
Quartal Crucis 1740 bis Crucis 1742 sind an Stollen- , Kunst- und Teichkosten
insgesamt 1357 fl 3 gl 9 1/4 Pf. aufgewendet worden. Da vom Bergprobierer
die freigelegten Erze mit 9 bis 13 Lot Silber auf 1 Zentner (1 Lot 14,5g)
angegeben
wurden, scheint die Anlegung eines neuen Teiches oder die Anlegung von
Wasserleitungen (Gräben) von der Bergstadt Grund aus ratsam zu sein.
Auch sollte es im herrschaftlichen Interesse liegen, die angestrebten Vorhaben
zu unterstützen, da die jetzigen Gewerken (Anteilseigner) überwiegend
Grunder Bürger sind. Der Vice Berghauptmann von Bülow wird beauftragt,
mit der Königlichen Kammer in Hannover hierüber zu referieren.
Nach
dem Bergamts Protokoll de Nr. 13 Reminiscere 1743 sind die Gruben Isaacs
Tanne und Hülfe Gottes sehr dafür, dass im nächsten Sommer
mit dem Bau des neuen Teiches begonnen wird. Wegen der außergewöhnlichen
Ausgaben, die durch die Anlegung des Teiches zu erwarten sind, sind die
Gewerken nach einem Bericht des Bergvoigts Edert bereit, dass ihre Zubuße
um 1fl erhöht wird.
  Nicht
wie vorgesehen wurde mit dem Bau des neuen Teiches im Jahre 1744 begonnen,
sondern bereits Mitte des Jahres 1743. So konnte dem Bergamts Protokoll
de Nr. 6 Quartal Luciae 1743 (31. August 1743) entnommen werden,
dass der Schlitz (Abdichtungsgraben zum Festgestein) für den
neuen Teich bereits 3/4 Lachter tief ist. Diese Tiefe reicht aus, wie eine
Befahrung der Bergmeister Honig und Bähr, sowie der Obergeschworenen
Westphal, Rottmann und Bock ergeben hat, dass sofort mit dem Rasensetzen
im Schlitz begonnen werden kann.
Überrascht
war das Bergamt darüber, wie der Geheime Cammer Rath und Vice Berghauptmann
Imhoff im Protokoll de Nr. 7 Quartal Luciae 1743 (7. September 1743)
angegeben
hat, dass über die in der Fürstlich Staufenburger Hoheit gelegene
Wiese des Grunder Bürgers Hans Casper Schneider Rasen abgestochen
wurde, ohne das , so wie allgemein üblich, zwischen dem Fürstl.
Amt Staufenburg und dem Communion Bergamt darüber „communiziert“ wurde.
Hierzu erklärte eine Woche später, am 14. September 1743, der
Amtmann Reinecke vom Fürstl. Amt Staufenburg, dass in Bezeugung aller
freundnachbarlicher Bereitwilligkeit und die jetzige Witterung das Vorhaben
Teichbau nicht behindert werden solle und der Rasen abgestochen werden
kann.
Zwischen
dem Eigentümer des Flächenteils der für den Teichbau gebraucht
wurde, Hans Casper Schneider und dem Bergmeister Bähr wurde ein Kaufpreis
von 9mfl (Mariengulden) vereinbart. Es wurde weiter vereinbart,
dass Schneider auch weiterhin den Erbenzins an das Amt Staufenburg zu entrichten
hat. Der neue Teichdamm zu Grunde ist 4 Lachter hoch aufzuschütten
(Extract
Berg Amts Protocolli de Nr. 12 Quartal Crucis 1742, den 11. Juli 1744).
Hierfür sind 881 fl 19 gl an Kosten veranschlagt worden. Mit Ablauf
dieser Woche sind für den Teichbau 887 fl 12 gl 6 Pf aufgewendet worden.
Somit sind 5 fl 13 gl bereits an Mehrausgaben entstanden. Da der Damm noch
um 3/4 Lachter erhöht werden muss, werden die Mehrkosten noch weiter
ansteigen. Die bisherigen Mehrkosten resultieren aus einem Fehler, der
im Protokoll de Nr. 5 Crucis festgeschrieben ist (Mehrkosten
des Fehlers:
107 fl 4 gl 9 Pf). Vorerst soll der Damm nicht weiter erhöht werden.
Da der hintere Damm (wasserseitig) noch nicht stark genug ist, soll
er notdürftig noch weiter bestürtzt werden. Die noch weiter entstehenden
Kosten sind den beiden Gruben anteilmäßig anzulasten. Mit Brief
vom 29. Juni 1746 ersucht Schichtmeister C. V. Ittershagen die Obrigkeit,
dass die halben Teichkosten aus dem Königlich Hochfürstlichen
Zehnten zu nehmen sind.
Nach
dem Bergamtsprotokoll de Nr. 9 Quartal Crucis 1751 wurde der Abbau in der
Grube Isaacs Tanne eingestellt. Die Nachbargrube Hülfe Gottes war
schon eingestellt worden und an anderer Stelle tätig. Somit wurde
der Teich nicht mehr gebraucht. Vom Schichtmeister Ittershagen wurde vorgeschlagen,
dass der Teich pachtweise auf einige Jahre als Fischteich vergeben werden
soll. Die aus der Verpachtung einkommenden Einnahmen sind den beiden Gruben
zur Verfügung zu stellen. Nach dem Riss von Laenge von 1796 wurde
dieser zuletzt angelegte Teich, so wie die anderen Teiche auch, als abgegangene
Teiche ausgewiesen. Damit war die Betriebszeit der mittelalterlich angelegten
Teiche, im Oberen Schwarzen Wassertal, zum Ende des 18. Jahrhunderts endgültig
beendet. Eine neue, letzte und das Tal wesentlich verändernde Phase
begann 1831, die mit der endgültigen Einstellung des Bergbaus 1992
ihren Abschluss fand. Dort wo einstmals sieben Fischteiche und zwei Kunstteiche
sich befanden, sind zur heutigen Zeit noch drei ehemalige Klärteiche
zu sehen.
Quellen:
Die
im Text zitierten Bergamtsprotokolle sind Bestandteil der Archivakte Ac.-Nr.
1038/108 des LBEG CLZ.,
Abb.
2 Teil 1 Archiv LBEG CLZ.m Lageplan Teil 2 Markscheiderei Erzbergwerk Grund |
Lageplan
der Grube Hilfe Gottes um 1948
mit
den Lagepunkten der mittelalterlichen wasserwirtschaftlichen Einrichtungen
Punkt 203, 233, 239 und 242 Grenzsteine der Grenze nach 1788; Punkt 1,
2, 3, 4, 5, 6, 7 Lagepunkte der Teichdämme der Fischteiche; Punkt
239 und 242 Lagepunkte der Kunstteichdämme
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