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(W.
R.; März 2007) Nach einer durchgreifenden
Änderung der Besitzverhältnisse des Oberharzes, im Jahre 1788,
erfolgte im Nahraum der Bergstadt Grund eine Grenzziehung mit Auswirkungen,
die bis in das Jahr 1972 hier besonders wirksam war. Hierüber soll
in dieser und in weiteren Abhandlungen berichtet werden. |
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Hatte
der hier angesprochene Raum bislang seit 1634/35 zur Communion Oberharz
(Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel) gehört, so wurde dieser
ab 1788 in das Kurfürstentum Hannover (ab 1815 Königreich Hannover)
überführt. Eingegliedert wurden die Gebiete der Communion-Bergstädte
Zellerfeld, Wildemann, Lautenthal und Grund. Nicht betroffen hiervon waren
die Grunder Nachbarorte Gittelde, Teichhütte und Badenhausen. Sie
verblieben beim Herzogtum Braunschweig.
Von der erfolgten Gebietsaufteilung war besonders der Weiler Laubhütte
betroffen, denn durch die geschaffene Landesgrenze wurde das Wohngebiet
geteilt. Im Weiler Laubhütte lebten nun Hannoveraner und Braunschweiger.
Zur näheren Erläuterung zur geschaffenen Grenze wurde vom Verfasser
eine Grafik erstellt. Grundlage der Grafik ist ein Situationsplan von 1830,
der von Markscheider A. Kerl vom Königlich Hannoverschen Bergamt in
Clausthal und C. J. Wilke vom Herzoglich Braunschweigischen Kreisamt in
Seesen erstellt wurde.

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Grenzbestimmend
für den Weiler sind die durchfließenden Bachläufe, der
Eichelbach und der Schlungbach. Das die Bachläufe die Grenze bilden
wird dadurch erkennbar, daß die Grenzsteine wechselsseitig (fast
ausnahmslos) entlang der Gewässer stehen.
Von den in der Grafik ausgewiesenen Grenzsteinen steht nach den Nachforschungen
des Verfassers nur noch der Grenzstein 158 (Stand Januar 2007)*. Von diesem
Grenzstein als Fixpunkt könnte der Grenzverlauf nochmals nachvollzogen
werden, denn hierüber liegen die hierzu nötigen Entfernungs-
und Winkelwerte von Grenzstein zu Grenzstein vor. Ein besonderer Grenzpunkt
des Weilers Laubhütte war die Grenzlinie zwischen den Punkten 162
und 163, denn in der nur wenige Meter von dieser entfernt liegenden Öl-und
Getreidemühle, auf Braunschweiger Seite, war ein Grenzposten zur Erledigung
notwendiger Grenzformalitäten eingerichtet worden. Über die Dauer
des damals geschaffenen Grenzpostens kann hier keine Aussage getroffen
werden. Weiter sind zu der hier angesprochenen Grenzlinie noch zwei weitere
Besonderheiten zu erwähnen. Und zwar ist die Grenzlinie Schnittpunkt
der 1880 angelegten Landesstraße L 524. Weiter wurde im hier engen
Grenzzipfel die Grenze durch die um 1910 gebaute Kleinbahnlinie Gittelde-Grund
(zweimal) und die L 524 (einmal) überfahren (siehe Abbildung 2). Aus
der vorgenannten Zeichnung kann auch entnommen werden, daß der "Bahnhof
Laubhütte" auf Braunschweiger Gebiet gelegen hat.
Obwohl der Weiler Laubhütte durch eine Landesgrenze seit dem 04. Oktober
1788 durch den Communion-Harzteilungsrezess getrennt war, bildeten die
Grundstücke eine Einheit. Wirtschaflich, schulisch, kulturell und
kirchlich wurden die Bewohner von der näheren Bergstadt Grund betreut.
Die Bürgermeister der Bergstadt haben sich immer wieder ueine gebietliche
Einigung bemüht. Zum Erfolg haben diese Bemühungen am 01. Juli
1959 geführt. In einer gemeinsamen Sitzung der Räte der Gemeinden
Windhausen und der Bergstadt Bad Grund (Harz), in der Waldmühle in
Laubhütte, hat der Bürgermeister Kruse aus Windhausen den braunschweigischen
Ortsteil Laubhütte in die Betreuung und Verwaltung der Bergstadt Bad
Grund (Harz), an Bürgermeister Wilhelm Lex, übergeben. Mit der
im Land Niedersachsen im Jahr 1972 durchgeführten Gebietsreform wurde
die 1788 geschaffene Landesgrenze bedeutungslos.
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Anmerkung: Sollten noch weitere Grenzsteine bekannt sein, so sollte man
dieses kundtun.
Grafik:
Verfasser |