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Der letzte Förderwagen berichtet
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HübichalmFür die Darstellung wurde ein Ausschnitt aus „Der General Gang Charte des nordwestlichen Harzgebirges“ gewählt.
Ersteller dieses Kartenwerks ist der Markscheider Eduard Borchers, der im Auftrage des Königlichen Berg- und Forstamts, in den Jahren 1856 bis 1865, die Karte entworfen hat.
(W. R.; Juni 2007) In der vorlie- genden Ausgabe wird auf ein letztes Teilgebiet der Grenze im Umfeld der Bergstadt Grund (Bild), im Gebiet Hübichalm/Ra- bental, verwiesen und der ge- samte Grenzverlauf südlich u. westlich von Grund dargestellt.
Die südlich und westlich von Grund verlaufende Grenze wurde vom Verfasser am Grenzstein St 99 als beginnend und am Stein St 301 endend festgelegt. Der Lagepunkt St 99 ist ein sehr markanter Punkt, der auf Karten und Zeichnungen durch die spitzwinklige Richtungsänderung des Grenzverlaufs auffällt.
Stein 301Weiter liegt der Punkt unmittelbar an der Quelle des Eichelbachs. Von hier ab ist der Eichelbach auch die Grenze bis zum Weiler Laubhütte, wo der Eichelbach in den Schlungbach mündet.
Von der Einmüdung des Eichelbachs in den Schlungbach verläuft die Grenze im Bachverlauf nach Norden. Nach ca. 300 m führt die Grenze nach Westen in Richtung auf das Schwarze Wassertal über das Jammertal zu. Auch hier ist das Bachbett wieder Grenzlinie die nach Norden verläuft.
Von großer Bedeutung ist der Grenzverlauf für die seit 1831 in Betrieb gegangene Grube Hülfe Gottes, denn durch die Grenze wurde die Berghoheit von zwei unterschiedlichen Herrschaftshäusern ausgeübt.
Von der heutigen Bergmannssiedlung Taubenborn (etwa heutige Bushaltestelle) führt die Grenze zur Verbindungsstraße Taubenborn/Hübichenstein , verläuft westlich dieser Straße bis zur Hübichalm und von hier dann weiter in das Rabental. Durch den Bau der Taubenbornsiedlung erfolgte eine Grenzveränderung. Das gesamte heutige Wohngebiet am Taubenborn befindet sich danach heute auf „Hannoverscher Seite“. Fotos (3): W. Rögener
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