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 Für
die Darstellung wurde ein Ausschnitt aus „Der General Gang Charte des nordwestlichen
Harzgebirges“ gewählt.
Ersteller
dieses Kartenwerks ist der Markscheider Eduard Borchers, der im Auftrage
des Königlichen Berg- und Forstamts, in den Jahren 1856 bis 1865,
die Karte entworfen hat. |
(W.
R.; Juni 2007) In der vorlie- genden Ausgabe wird
auf ein letztes Teilgebiet der Grenze im Umfeld der Bergstadt Grund (Bild),
im Gebiet Hübichalm/Ra- bental, verwiesen und der ge- samte Grenzverlauf
südlich u. westlich von Grund dargestellt. |
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Die
südlich und westlich von Grund verlaufende Grenze wurde vom Verfasser
am Grenzstein St 99 als beginnend und am Stein St 301 endend festgelegt.
Der Lagepunkt St 99 ist ein sehr markanter Punkt, der auf Karten und Zeichnungen
durch die spitzwinklige Richtungsänderung des Grenzverlaufs auffällt.
 Weiter
liegt der Punkt unmittelbar an der Quelle des Eichelbachs. Von hier ab
ist der Eichelbach auch die Grenze bis zum Weiler Laubhütte, wo der
Eichelbach in den Schlungbach mündet.
Von
der Einmüdung des Eichelbachs in den Schlungbach verläuft die
Grenze im Bachverlauf nach Norden. Nach ca. 300 m führt die Grenze
nach Westen in Richtung auf das Schwarze Wassertal über das Jammertal
zu. Auch hier ist das Bachbett wieder Grenzlinie die nach Norden verläuft.
Von
großer Bedeutung ist der Grenzverlauf für die seit 1831 in Betrieb
gegangene Grube Hülfe Gottes, denn durch die Grenze wurde die Berghoheit
von zwei unterschiedlichen Herrschaftshäusern ausgeübt.
Von
der heutigen Bergmannssiedlung Taubenborn (etwa heutige Bushaltestelle)
führt die Grenze zur Verbindungsstraße Taubenborn/Hübichenstein
, verläuft westlich dieser Straße bis zur Hübichalm und
von hier dann weiter in das Rabental. Durch den Bau der Taubenbornsiedlung
erfolgte eine Grenzveränderung. Das gesamte heutige Wohngebiet am
Taubenborn befindet sich danach heute auf „Hannoverscher Seite“. Fotos
(3): W. Rögener |