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Alter
Graben (237m), neuer Graben (631m) und bereits bestehender Graben vom Teich
Teufelstal, am Fuß des Schurfbergs, bis Obermühle (450 m).
Bis
Mitte des Jahres 1779 waren die Bemühungen des Müllers Münder
zum Stillstand gekommen. Anlass hierfür dürften die privaten
Grundbesitzverhältnisse im Bereich des neu anzulegenden Grabens gewesen
sein. Münder, der leichtfertig glaubte mit den Grundeigentümern
schon „fertig“ zu werden, wurde hier eines Besseren belehrt. Als in Frage
kommende Grundbesitzer werden der in Lautenthal beschäftigte Bergmann
Johann Christian Eckert, der Fleischer Johann Friedrich Bergener (Neubesitzer
der Mittelmühle) und der Eisensteiner Bergmann sowie Gemeindevorsteher
Bergener ausgewiesen.
Das
Besonders hartnäckig war bei den Grundeigentümern der Bergmann
Eckert. Hierzu eine wörtliche Wiedergabe:
„Wenn
nun der Müller den Graben über die Wiese macht, so wird diese
dadurch verdorben und ihm das Mittel, sich und seine Schwester zu erhalten,
die blödsinnig (Anm. behindert) ist, entzogen.“
Weiter
wird angeführt,
„Weder
kann der Mist noch das Heu über den Graben getragen werden“
Dieses
sind nach Eckerts Meinung nur wenige Einwendungen die gegen die Grabenanlegung
sprechen.
Letztlich
kam es trotz vieler Einwände zu einer vertretbaren Regelung, die im
Amtshaus in Zellerfeld am 17. Oktober 1780 beschlossen wurde. Da ein zuführender
Prozess für den Müller Münder wenig Erfolg haben würde,
konnte ein Vergleich erzielt werden. Danach hat der Müller Münder
vom Fleischer Bergener dessen Wiese aufgekauft und konnte dann an Eckert
soviel Wiesenfläche abtreten, damit dieser bei der Bewirtschaftung
nicht durch den anzulegenden Graben beeinträchtigt werden konnte.
Weiter
wurde Münder auferlegt, dass er Brücken an bestimmten Stellen
anzulegen hat, um die Wiesen ohne Schwierigkeiten bewirtschaften zu können.
Auch hat Münder dafür zu sorgen, dass das Grunder Brauhaus weiter
mit Wasser versorgt wird, das dieses aus dem Bach des Langen Tals bislang
erhält. Über einen Fehlschlag, am Fuße des Schurfbergs/Teufelstals,
wurde diese Forderung erfüllt. Der damals errichtete Fehlschlag ist
heute noch zu sehen und wird als Wasserfall bezeichnet.
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(W.
R. Juni 2008) Ab 1773 bis 1780 hat der Müller
der Obermühle, Johann Andreas Friedrich Münder, einen harten
Kampf um das Aufschlagwasser für seine Mühle geführt. |
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Nach
einer Akte des Bergamtes in Zellerfeld hat er am 24. April 1773 ein Gesuch
an die Obrigkeit gerichtet und darum gebeten, dass ihm als Ersatz für
verloren gegangenes Wasser aus dem Magdeburger Stollen gestattet wird,
das Talwasser aus dem Langen Tal nutzen zu dürfen.
Um
dieses zu ermöglichen, musste ein bereits vorhandener Graben bis zur
eingestellten Grube Gründnersches Glück wieder funktionsfähig
gemacht werden und daran anschließend ein neuer Graben angelegt werden,
der bis zu den im Teufelstal befindlichen Teichen führen soll.
In
dem Gesuch werden von Münder detaillierte Angaben aufgezeigt und die
einzelnen Geländeabschnitte der Grabenführung angesprochen. Im
Bereich der Pfarrwiese (früher auch als Erhenbachs Wiese oder Schmaltzwiese
bezeichnet) beginnt der „alte Graben“. Er führt auf 25 Ruthen (116m)
Länge über eine Wiesenfläche und daran anschließend
mit einer Länge von 26 Ruthen (121m) durch „Holz“ und hat so eine
Gesamtlänge von 51 Ruthen (237m).
Der
zu bauende neue Graben führt zunächst auf 13 Ruthen (60m) durch
„Holz“ und zwar durch „junge Heide“, dann weiter über Wiesen, wobei
diese Länge 50 Ruthen (232m) ausmacht. Es folgen dann Längen
von 32 Ruthen (148m) durch „Holz“ und teilweise durch „Kurtz strüb“
und nochmals über Wiesen mit 41 Ruthen (191m).
Zusammengefasst ergibt sich für den Aufschlaggraben, vom Beginn an
der Pfarrwiese bis zur Obermühle, eine Gesamtlänge von 1318 m,
die sich wie folgt aufgliedert: |
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