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Der letzte Förderwagen berichtet
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AUFSCHLAGWASSER FÜR DIE OBERMÜHLE (Teil 2)
Alter Graben (237m), neuer Graben (631m) und bereits bestehender Graben vom Teich Teufelstal, am Fuß des Schurfbergs, bis Obermühle (450 m).
Bis Mitte des Jahres 1779 waren die Bemühungen des Müllers Münder zum Stillstand gekommen. Anlass hierfür dürften die privaten Grundbesitzverhältnisse im Bereich des neu anzulegenden Grabens gewesen sein. Münder, der leichtfertig glaubte mit den Grundeigentümern schon „fertig“ zu werden, wurde hier eines Besseren belehrt. Als in Frage kommende Grundbesitzer werden der in Lautenthal beschäftigte Bergmann Johann Christian Eckert, der Fleischer Johann Friedrich Bergener (Neubesitzer der Mittelmühle) und der Eisensteiner Bergmann sowie Gemeindevorsteher Bergener ausgewiesen.
Das Besonders hartnäckig war bei den Grundeigentümern der Bergmann Eckert. Hierzu eine wörtliche Wiedergabe:
„Wenn nun der Müller den Graben über die Wiese macht, so wird diese dadurch verdorben und ihm das Mittel, sich und seine Schwester zu erhalten, die blödsinnig (Anm. behindert) ist, entzogen.“
Weiter wird angeführt,
„Weder kann der Mist noch das Heu über den Graben getragen werden“
Dieses sind nach Eckerts Meinung nur wenige Einwendungen die gegen die Grabenanlegung sprechen.
Letztlich kam es trotz vieler Einwände zu einer vertretbaren Regelung, die im Amtshaus in Zellerfeld am 17. Oktober 1780 beschlossen wurde. Da ein zuführender Prozess für den Müller Münder wenig Erfolg haben würde, konnte ein Vergleich erzielt werden. Danach hat der Müller Münder vom Fleischer Bergener dessen Wiese aufgekauft und konnte dann an Eckert soviel Wiesenfläche abtreten, damit dieser bei der Bewirtschaftung nicht durch den anzulegenden Graben beeinträchtigt werden konnte.
Weiter wurde Münder auferlegt, dass er Brücken an bestimmten Stellen anzulegen hat, um die Wiesen ohne Schwierigkeiten bewirtschaften zu können. Auch hat Münder dafür zu sorgen, dass das Grunder Brauhaus weiter mit Wasser versorgt wird, das dieses aus dem Bach des Langen Tals bislang erhält. Über einen Fehlschlag, am Fuße des Schurfbergs/Teufelstals, wurde diese Forderung erfüllt. Der damals errichtete Fehlschlag ist heute noch zu sehen und wird als Wasserfall bezeichnet.
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(W. R. Juni 2008) Ab 1773 bis 1780 hat der Müller der Obermühle, Johann Andreas Friedrich Münder, einen harten Kampf um das Aufschlagwasser für seine Mühle geführt.
Nach einer Akte des Bergamtes in Zellerfeld hat er am 24. April 1773 ein Gesuch an die Obrigkeit gerichtet und darum gebeten, dass ihm als Ersatz für verloren gegangenes Wasser aus dem Magdeburger Stollen gestattet wird, das Talwasser aus dem Langen Tal nutzen zu dürfen.
Um dieses zu ermöglichen, musste ein bereits vorhandener Graben bis zur eingestellten Grube Gründnersches Glück wieder funktionsfähig gemacht werden und daran anschließend ein neuer Graben angelegt werden, der bis zu den im Teufelstal befindlichen Teichen führen soll.
In dem Gesuch werden von Münder detaillierte Angaben aufgezeigt und die einzelnen Geländeabschnitte der Grabenführung angesprochen. Im Bereich der Pfarrwiese (früher auch als Erhenbachs Wiese oder Schmaltzwiese bezeichnet) beginnt der „alte Graben“. Er führt auf 25 Ruthen (116m) Länge über eine Wiesenfläche und daran anschließend mit einer Länge von 26 Ruthen (121m) durch „Holz“ und hat so eine Gesamtlänge von 51 Ruthen (237m).
Der zu bauende neue Graben führt zunächst auf 13 Ruthen (60m) durch „Holz“ und zwar durch „junge Heide“, dann weiter über Wiesen, wobei diese Länge 50 Ruthen (232m) ausmacht. Es folgen dann Längen von 32 Ruthen (148m) durch „Holz“ und teilweise durch „Kurtz strüb“ und nochmals über Wiesen mit 41 Ruthen (191m).
Zusammengefasst ergibt sich für den Aufschlaggraben, vom Beginn an der Pfarrwiese bis zur Obermühle, eine Gesamtlänge von 1318 m, die sich wie folgt aufgliedert:
Aufschlagwasser zur Obermühle
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