Der
in dieser Zeit angelegte Stollenbereich begann am Schreibfeder Schacht
an der Tiefen Wasserstrecke und endete am Harzrand bei dem Flecken Gittelde.
Damit
war die Funktionsfähigkeit des Ernst-August-Stollens als Wasserlösungsstollen
zunächst für einen Teil des Oberharzer Bergreviers gegeben (Burgstätter,
Zellerfelder und Silbernaaler Revier). Ab 1865 erfolgten weitere Stollenanschlüsse
im Burgstätter und Silbernaaler Revier und besonders in
Richtung auf das Bockswieser und Lautenthaler Bergrevier.
Zum Abschluss sind die Auffahrungszeiten des Ernst-August-Stollens
erst 1944/45 mit der Stollenverumbruchung am Knesebeckschacht
(siehe Ausschnitt in Abb. 5 unter 2 c) und in den 1950-er Jahren im
Lautenthaler Revier gekommen.
Wesentlicher
Bestandteil der Längenermittlung ist die Tabelle 2. In dieser Tabelle
sind die Bauzeiten der einzelnen Stollenstrecken bis 1864 vollständig
aufgeführt.
Nur
wenige Bauzeitenangaben nach 1864 konnten bislang vom Verfasser ermittelt
werden, da es sich um eine sehr mühsame Forschungsarbeit handelt,
die zu einem späteren Zeitpunkt noch nachgeholt werden kann.
Bei
der Längenermittlung bleibt festzuhalten, dass 17632 Stollenmeter
bis zur Inbetriebnahme des Stollens 1864 zur Wasserlösung zur Verfügung
standen und danach weitere 22568 angelegt wurden, die das Stollensystem
des Ernst-August-Stollens wesentlich vergrößert haben. Hieraus
ergibt sich eine Gesamtstollenlänge von 40200m, die in Stollenbereiche
mit einer Hauptfunktion zur Wasserlösung und einer untergeordneten
Funktion zu sehen sind, die nur nach Erfordernis in die Wasserlösung
eingebunden war. Immerhin wurden im Ernst-August-Stollen mehr Stollenmeter
aufgefahren, als bislang in zahlreichen Veröffentlichungen ausgewiesen
wird, welches die Zeichnung H 1072 vom 18.05. 1955 belegt.
Ein
wesentlicher Bestandteil der vorgenannten Zeichnung sind die
auf Normalnull bezogenen Höhenangaben.
Wird
hier der in der Zeit von 1851 bis 1864 aufgefahrene Stollenabschnitt vom
Mundloch bis zum Schreibfederschacht |
betrachtet
(siehe Abb. 5), so beträgt der Höhenunterschied zwischen diesen
beiden Bezugspunkten 7,23m. (Anm.: Mundloch + 189,70m, Schreibfederschacht
+ 196,93m). Nach den Längenangaben in der Tab. 2 (Pos. 1c,1,2,4
u. 6) bezieht sich dieser Höhenunterschied auf eine Länge von
10562,5m.
Aus
diesen Zahlenangaben errechnet sich abgerundet auf 1500 Längenmeter
des Stollens ein Gefälle von 1m. Weil sich die hier genannten Zahlen
auf die Angaben der Zeichnung H 1072 beziehen, wird ergänzend
die vom Markscheider Eduard Borchers aus der Archivakte (1114/1 Bergarchiv
CLZ) entnommene Planungsvorgabe zum Stollengefälle
ausgewiesen, der auf 1580 Stollenmeter ein Gefälle von 1m vorgegeben
hat.
Wie
bereits beim Tiefen Georg-Stollen werden auch für den Ernst-August-Stollen
die in der erschienenen Fachliteratur unterschiedlichen
Längenangaben hier angeführt. In der Festschrift von 1864 wird
der Stollen mit 22692m angegeben, die in zwei weiteren Veröffentlichungen
auch genannt werden. Besonders festgeschrieben scheint die
Angabe mit 26000m zu sein, die siebenmal angeführt wird. Viermal erscheint
die Längenangabe mit 33000m.
Das
vom Verfasser über die beiden großen Wasserlösungsstollen
des Oberharzer Erzreviers jetzt im Jahre 2012 Längenermittlungen erstellt
wurden, hat sich zwangsläufig aus der in diesem Beitrag angeführten
Zeichnung der Markscheiderei des Erzbergwerks Grund ergeben.
Ein besonderer Anstoß war auch dadurch gegeben, weil bei beiden Stollen
Jahreszahlen im Zusammenhang mit diesen Stollenlängen angegeben werden,
die nicht identisch sind. Als Beispiel: Der von 1777 bis 1799 aufgefahrene
Tiefe Georg-Stollen hat eine Länge von 26000m. Hier muss angenommen
werden, dass in der angegebenen Zeit 26000 Stollenmeter aufgefahren wurden.
Richtig aber ist und dieses trifft für beide Stollen zu, dass beim
Tiefen Georg-Stollen in der Zeit von 1777 bis 1799 10675m aufgefahren wurden
und beim Ernst-August-Stollen beträgt die Auffahrungslänge 10844,5m
in der Zeit von 1851 bis 1864. |